B197

Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre oder Begleitendes Fahren ab 17
Grundvoraussetzung für alle anderen Klassen und beinhaltet die Klassen L und AM
Gilt für alle KFZ mit bis zu max. 3,5t zulässige Gesamtmasse und einem Anhänger mit max. 750 kg.
 

Deine Prüfung auf einem Automatikfahrzeug machen und nach der bestandenen Prüfung auch Schalter fahren!

Du hast die Möglichkeit Deine Führerscheinausbildung mit Schalt- und Automatikgetriebe zu kombinieren. Während Du bei den klassischen Ausbildungen nur auf einem Schalt- bzw. Automatikwagen fährst gibt es bei B197 einfach Beides.
Die Ausbildung beinhaltet mindestens 10 Schalt-Fahrstunden und eine 
15 minütige Testfahrt. Deine Fahrlehrerin bestätigt Deine Fähigkeit im Umgang mit einem Schaltfahrzeug, bevor Du die Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug fortsetzen kannst. 
 Du hast somit eine klare Überprüfung der Schaltfahrzeugfähigkeiten und einen nahtlosen Übergang zur Automatikfahrzeug-Ausbildung.
Später bestehen für Dich keine Einschränkungen und Du hast die Möglichkeit Schalt- und Automatikgetriebe zu fahren.

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